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Markus Fackler
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Steuernews für Ärzte

Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen

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Aufwandsentschädigung

Das FG Baden-Württemberg hat hingegen die Aufwandsentschädigungen von Fahrern eines Seniorenzentrums als steuerfrei im Sinne der oben genannten Vorschrift anerkannt. Im Streitfall waren mehrere Fahrer für das Seniorenzentrum tätig. Die Fahrer halfen den hilfsbedürftigen Personen von der Wohnung zum Bus und zurück. Sie wurden hierzu von dem Betreiber des Seniorenzentrums oder externen Anbietern geschult. Gezahlt wurde den Fahrern eine Aufwandsentschädigung von € 2.400,00 jährlich. Die Fahrer zeichneten ihre Arbeitsstunden auf. Das FG sah die Aufwandsentschädigung als steuerfrei an (Urteil vom  8.3.2018, 3 K 888/16).

Stand: 28. August 2018

Bild: Prostock-studio - fotolia.com

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Artikel der Ausgabe Herbst 2018

Leistungen eines Gesundheitszentrums

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Umsatzsteuerpflichtige Leistungen

Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig

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Keine steuerfreie Nebentätigkeit

Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen
Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

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Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

Arbeitsrecht aktuell

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Nachtzuschläge, private Handynummer

Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

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Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet.

Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen steuerlich absetzen

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Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend.

Kulturlinks – Herbst 2018

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Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

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