Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen

Illustration

Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Zwangsläufigkeit

Aufwendungen im Krankheitsfall können, soweit nicht von einer Krankenversicherung erstattet, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit. Der Nachweis kann unter anderem erbracht werden durch eine ärztliche Verordnung, ein amtsärztliches Gutachten oder durch eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Letzteres ist für die Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode zwingende Voraussetzung (vgl. § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/ EStDV).

Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

Eine solche liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn die Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht entsprechen. Im Umkehrschluss ist eine Behandlungsmethode allgemein anzuerkennen, wenn „über Qualität und Wirksamkeit der Methode zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen gemacht werden können“, so der BFH. Im Streitfall wurde eine Liposuktion (Fettabsaugung) zur Behandlung von Lipödemen (sog. Reithosensyndrom) durchgeführt. Es handelte sich dabei um keine wissenschaftlich anerkannte Methode. Die Aufwendungen wurden von der Finanzverwaltung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, da der Nachweis der Zwangsläufigkeit fehlte.

Behandlungszeitpunkt

Der Bundesfinanzhof hat in dem Fall jedoch betont, dass als maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode der Zeitpunkt der Behandlung gilt. Da die medizinischen Kenntnisse ständig erweitert werden, ist es daher ratsam, sich vor dem Behandlungstermin über die wissenschaftliche Anerkennung zu vergewissern. Denn ist diese nicht gegeben, muss sich der Steuerpflichtige um den erforderlichen Nachweis der Zwangsläufigkeit mittels Gutachten oder Bescheinigung bemühen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: digitalfotografien - fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2016

Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen

Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen

Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Umsatzsteuerfreie Leistungen auch ohne Zulassung

Umsatzsteuerfreie Leistungen auch ohne Zulassung

FG Berlin-Brandenburg: Persönliches Vertrauensverhältnis unerheblich

Gesundheitstelefon umsatzsteuerpflichtig

Gesundheitstelefon umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck

Bestechung im Gesundheitswesen

Bestechung im Gesundheitswesen

Neues Gesetz soll illegale Praktiken unterbinden

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Tumormeldungen für Krebsregister

Tumormeldungen für Krebsregister

Eine Ärztin hatte sogenannte Tumormeldungen für ein Krebsregister erstellt.

Notfallzimmer eines Arztes

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit.

Kulturlinks – Frühjahr 2016

Kulturlinks – Frühjahr 2016

Im Frühjahr 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/