Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

gezeichnete Glühbirne

Psychotherapeutische Behandlungen

Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen können Steuerpflichtige nur unter der Voraussetzung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, wenn sie den Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein Gutachten der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes oder einer ärztlichen Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenkasse erbringen können. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass die Nachweise vor Beginn der Heilmaßnahmen erbracht werden müssen. Eine Bescheinigung eines Allgemeinmediziners ist nicht ausreichend (§ 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV).

Der Fall

Im Streitfall machte die Patientin einer Heilpraktikerin und Hypnosetherapeutin Behandlungskosten in Höhe von mehr als € 6.000,00 in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnte ab. Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab und gab dem Finanzamt Recht.

Steuerfallen

Die Urteilsbegründung des Hessischen Finanzgerichts (Urt. v. 24.6.2021 - 6 K 1784/19 rkr.) lässt erkennen, dass nur Aufwendungen zur Heilung oder Linderung solcher Krankheiten ohne Einzelfallprüfung als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden müssen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes medizinisch indiziert sind. In allen anderen Fällen ist die Vorlage eines Gutachtens vor Behandlungsbeginn zwingend notwendig.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Sommer 2026

Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Aktuelles Urteil des Landessozialgericht Hamburg

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit

Kleinunternehmerregelung nutzen

Kleinunternehmerregelung nutzen

Umsatzsteuer für Schönheitsoperationen vermeiden

Weißer Kittel als Berufskleidung

Weißer Kittel als Berufskleidung

Die unentgeltliche und die verbilligte Überlassung berufstypischer Kleidung vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ist steuerfrei.

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Pläne der Bundesregierung für ein Terminvergabe-Steuerungssystem

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/