Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Honorararztmodell

Illustration

Vertragsgestaltung

Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärztin bzw. der Arzt gemäß Honorarvertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Stundensatz in einem Krankenhaus tätig ist. Bei solchen Vertragsgestaltungen ist jedoch stets der sozialversicherungsrechtliche Aspekt miteinzubeziehen.

Abhängige Beschäftigung

Ärztinnen und Ärzte, die gegen Honorarvertrag für ein Krankenhaus tätig werden, sind im Regelfall als abhängig Beschäftigte zu betrachten, wenn sie auch gemäß Vertrag Patienten auf selbstständiger Basis betreuen und behandeln. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung die abhängige Beschäftigung einer gegen Honorarvertrag tätigen Ärztin bestätigt. Im Streitfall wurde ein Honorararztvertrag über eine Onlinevermittlung abgeschlossen. Das LSG erkannte eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem deshalb, weil das fachliche Letztentscheidungsrecht laut Vertrag dem Chefarzt zustand (Urteil vom 16.12.2015, L 2 R 516/14).

Unternehmerrisiko

Aus diesem Grund hatte die Ärztin kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. Die Ärztin sei lediglich im Wege der „funktionsgerecht dienenden Teilhabe“ in den Arbeitsprozess des Krankenhauses eingegliedert gewesen.

Fazit

Das Urteil setzt einmal mehr das Honorararztmodell auf den sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand. Bei der Vertragsgestaltung ist stets darauf zu achten, ob Merkmale einer abhängigen Beschäftigung begründet werden können. Ggf. sind Ärztinnen und Ärzte beim Sozialversicherungsträger anzumelden.

Stand: 29. August 2016

Bild: Wolfilser - fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Herbst 2016

Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Erforderliche Anbieterzertifizierung

Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei?

Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei?

Vorlagebeschluss an den EuGH

Mindestlohn im Gesundheitswesen

Mindestlohn im Gesundheitswesen

Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiteng

Krankenhausleistungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Krankenhausleistungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Steuerliche Behandlung von Zusatzleistungen

Bestechung im Gesundheitswesen

Bestechung im Gesundheitswesen

Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar.

Honorararztmodell

Honorararztmodell

Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell.

Umsatzsteuerbefreiung der Privatklinik Leistungen

Umsatzsteuerbefreiung der Privatklinik Leistungen

Eine private Kapitalgesellschaft (GmbH) hatte in angemieteten Räumen eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgers eine Privatkrankenanstalt betrieben.

Kulturlinks – Herbst 2016

Kulturlinks – Herbst 2016

Im Herbst 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/