Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Bestechung im Gesundheitswesen

Illustration

Neue Straftatbestände

Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft.

Besonders schwere Straftatbestände

In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Pharmavertreter

Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.

Erfahrungsaustausch, Inkrafttreten

Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.

Stand: 29. August 2016

Bild: A.R. - fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Herbst 2016

Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Erforderliche Anbieterzertifizierung

Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei?

Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei?

Vorlagebeschluss an den EuGH

Mindestlohn im Gesundheitswesen

Mindestlohn im Gesundheitswesen

Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiteng

Krankenhausleistungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Krankenhausleistungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Steuerliche Behandlung von Zusatzleistungen

Bestechung im Gesundheitswesen

Bestechung im Gesundheitswesen

Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar.

Honorararztmodell

Honorararztmodell

Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell.

Umsatzsteuerbefreiung der Privatklinik Leistungen

Umsatzsteuerbefreiung der Privatklinik Leistungen

Eine private Kapitalgesellschaft (GmbH) hatte in angemieteten Räumen eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgers eine Privatkrankenanstalt betrieben.

Kulturlinks – Herbst 2016

Kulturlinks – Herbst 2016

Im Herbst 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/