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Markus Fackler
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Steuernews für Ärzte

Meldungen zur Krebsregistrierung

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Umsatzsteuerliche Behandlung

Strittig war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V. Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a) hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004):

Meldungen zur Dokumentation

Dienen die Meldungen des Arztes zur reinen Dokumentation von Patientendaten und haben diese keine Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten, unterliegt die Meldevergütung der Umsatzsteuerpflicht.

Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung

Dienen die Meldungen hingegen der klinischen Krebsregistrierung und erfolgt nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt und werden hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen, ist die Meldevergütung umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch für Meldungen zum Abschluss der Behandlung.

Stand: 30. August 2017

Bild: anyaberkut - fotolia.com

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Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe ähnlich, so der BFH.

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Meldungen zur Krebsregistrierung

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Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004):

Lieferung von Blutplasma

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Die Lieferung von menschlichem Blut unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer.

Selbst getragene Krankenkosten eines Privatpatienten

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Die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen.

Kulturlinks – Herbst 2017

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Im Herbst 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen

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