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Markus Fackler
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Steuernews für Ärzte

Burn-out-Kurse

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Umsatzsteuerpflicht ohne ärztliche Verordnung

Heilbehandlungen

Heilbehandlungen unterliegen im Regelfall nicht der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie durch Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw. durchgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlungen einen therapeutischen Zweck haben.

Präventionskurse keine Behandlung

Diese Voraussetzungen sah das Finanzgericht Hamburg (Urt. v. 14.04.2014, 1 K 51/13) bei durch Sozialpädagogen ohne ärztliche Verordnung durchgeführten Burn-out-Präventionskursen nicht erfüllt. Die Kursteilnehmer hatten nicht an der Veranstaltung teilgenommen, um Krankheiten oder Gesundheitsstörungen behandeln zu lassen. Die Umsatzsteuerfreiheit scheiterte auch an der Tatsache, dass die Kursleiterin keine Psychotherapeutin war. Das Studium der Sozialpädagogik mit einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung genügte den Richtern nicht.

Stand: 26. August 2014

Bild: coldwaterman - Fotolia.com

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Artikel der Ausgabe Herbst 2014

Erweiterte Honorarverteilung an Ärztinnen und Ärzte

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Ärztlich verordneter Saunabesuch

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei ärztlicher Verordnung

Kooperation mit Pflegeheim

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Finanzverwaltung unterwirft Honorar der Umsatzsteuerpflicht

Burn-out-Kurse

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Umsatzsteuerpflicht ohne ärztliche Verordnung

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Heileurythmie ist außergewöhnliche Belastung

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Zwangsweise entstehende Aufwendungen, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht entstehen ...

Steuerfalle Gewerbesteuer

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Es war eine zivilrechtlich ganz normale Gestaltung, die die Ärzteschaft in die Gewerbesteuerfalle tappen ließ.

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