Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Text Ferienjob auf Tafel mit Kreide geschrieben

Wichtige Zeitgrenzen

Ferienjobs liegen im Regelfall innerhalb der Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, sodass die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfügige Beschäftigung in den meisten Fällen erfüllt sein dürften (vgl. Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 „Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung können 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein“). In die Berechnung der maßgeblichen Zeitgrenzen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet bei Schülerinnen und Schülern regelmäßig aus, solange diese nicht aus der Schule entlassen sind. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmäßige Beschäftigung stets zu prüfen.

Immatrikulierte Studenten

Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Für Schülerinnen und Schüler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch für Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsätzlich sind Ferienjobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: Sinuswelle - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe August 2025

Datenaustausch 2026

Datenaustausch 2026

Neues BMF-Schreiben zum ELStAM-Einbezug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 1.1.2026

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

BFH entscheidet über die für die Berechnung des Bodenrichtwertes maßgebliche Geschossflächenzahl

Förderkompass 2025

Förderkompass 2025

BAFA veröffentlicht Übersicht über Förderprogramme 2025

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

BFH setzt strenge Maßstäbe an Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Wann Schüler im Ferienjob der Sozialversicherungspflicht unterliegen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Aktuelle Änderungen zum 1.1.2025 durch die Bürokratieentlastungsverordnung

Elektronische Beurkundungen

Elektronische Beurkundungen

Neue Bundesregierung will sogenannte „Medienbrüche“ verhindern

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfer trieben in 2024 Mehrsteuern von € 1,63 Mrd. ein

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/