Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Mann mit Smartphone, Bankomatkarte, Sparschwein und Münzen

Bürokratieentlastungsverordnung

Die zum 1.1.2025 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsverordnung (vom 11.12.2024 BGBl 2024 I Nr. 411) brachte diverse Änderungen und Vereinfachungen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV, vgl. Artikel 2 der Verordnung). Die Verordnung dient als Ergänzung des ebenfalls im Dezember 2024 verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetzes IV.

Höhere Meldeschwellen

Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr nach § 67 der AWV müssen seit dem 1.1.2025 erst ab einem Schwellenwert von € 50.000,00 erfolgen (bisher € 12.000,00). Mit dieser Maßnahme soll die Wirtschaft nach Auffassung des Verordnungsgebers um rund € 14 Mio. entlastet werden. Zudem wurde der Ausnahmekatalog erweitert: Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere sind künftig von der Meldepflicht ausgenommen (neuer § 67 Abs. 2 Nr. 4 AWV).

Einheitliche Meldefristen

Begrüßenswert für die Wirtschaft ist die teilweise Vereinheitlichung der Meldefristen für alle Meldungen sowie eine Normierung der Berechnung aller Meldefristen in § 71 der AWV. Alle Meldefristen sind seit 1.1.2025 nach Werktagen statt Kalendertagen zu berechnen. Für Transaktionsmeldungen gilt neu eine Meldefrist von sieben Werktagen des Folgemonats. Meldungen für die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten sind bis zum zehnten Werktag des Folgemonats abzugeben.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: Sultan - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe August 2025

Datenaustausch 2026

Datenaustausch 2026

Neues BMF-Schreiben zum ELStAM-Einbezug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 1.1.2026

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

BFH entscheidet über die für die Berechnung des Bodenrichtwertes maßgebliche Geschossflächenzahl

Förderkompass 2025

Förderkompass 2025

BAFA veröffentlicht Übersicht über Förderprogramme 2025

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

BFH setzt strenge Maßstäbe an Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Wann Schüler im Ferienjob der Sozialversicherungspflicht unterliegen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Aktuelle Änderungen zum 1.1.2025 durch die Bürokratieentlastungsverordnung

Elektronische Beurkundungen

Elektronische Beurkundungen

Neue Bundesregierung will sogenannte „Medienbrüche“ verhindern

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfer trieben in 2024 Mehrsteuern von € 1,63 Mrd. ein

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/