Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Illustration

Stipendium

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Als Voraussetzung gilt u. a., dass die Stipendien den Finanzmittelbedarf für die Bestreitung des Lebensunterhalts und den für die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und der Stipendienempfänger nicht zu einer Gegenleistung, insbesondere nicht zur Ausübung einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit, verpflichtet.

Dienstverhältnis

Gerade die zweite Voraussetzung kann Ärzten zur Steuerfalle werden. Erhalten diese nämlich ein Stipendium von dritter Seite (im Streitfall vom Staat Libyen) für die Tätigkeit als Gastarzt bzw. wie im Streitfall für eine einer Assistenzarztfunktion vergleichbaren Tätigkeit, können diese Zahlungen steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge nach § 22 EStG darstellen.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) bemisst die Einkommensteuerpflicht an der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses eines Stipendiaten mit der Einrichtung, in der dieser tätig ist. Ein Ausschlusskriterium für die Steuerfreiheit ist, wenn der (im Streitfall ausländische) Gastarzt im Rahmen seines Dienstverhältnisses weisungsgebunden zur Ausübung ärztlicher Betätigungen verpflichtet ist (Urteil v. 8.7.2020 - X R 6/19; veröffentlicht am 10.12.2020). Daher sollte zur Erlangung der Steuerfreiheit solcher Stipendien stets auf die steuergerechte Ausgestaltung der einzugehenden Rechtsverhältnisse und der Bedingungen für das Stipendium geachtet werden.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: Wolfilser - Fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2021

Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei

Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei

Eine Ärztin erstellte für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse Niedersachsen Gutachten betreffend die Pflegebedürftigkeit von Versicherten.

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Anders als bei der klassischen Werbung steht bei einem Sponsoring nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen im Vordergrund, sondern es soll dadurch die Reputation des Unternehmens gefördert werden.

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten.

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah bisher in ständiger Rechtsprechung nur solche Räume als Notfallpraxis an, „die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind“.

Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte

In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden.

Steuerfreies Firmenfitnessprogramm

Steuerfreies Firmenfitnessprogramm

Ein Arbeitgeber hatte eine „gesunde“ Idee. Er ermöglichte es seinen Beschäftigten, in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren und bezahlte die monatlichen Beiträge.

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Kulturlinks – Frühjahr 2021

Kulturlinks – Frühjahr 2021

Im Frühjahr 2021 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/