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Markus Fackler
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Steuernews für Ärzte

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

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Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom 31.01.2014, IV D 3 - S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com

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Artikel der Ausgabe Sommer 2014

Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken

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Steuerfrei auch ohne Eintrag in Krankenhausplan und Versorgungsvertrag

Kosten für Diätverpflegung keine außergewöhnliche Belastung

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Bei ärztlicher Verordnung und Medikamentencharakter kein Steuerabzug

Vorsicht Steuerverkürzung!

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Abweichende Angaben in den Steuererklärungen

Kostenloser Klinikparkplatz

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Kein Anspruch kraft betrieblicher Übung

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

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Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Arztleistungen nicht steuerbegünstigt

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Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.

Die Zahnarztfrau in der Praxis

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Es handelte sich um einen ganz gewöhnlichen Fall.

Kulturlinks

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Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen.

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