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Zinssatz für Steuernachzahlungen

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Gesetzlicher Zinssatz

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss (vom 25.4.2018, IX B 21/18) Zweifel an der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geäußert. Aktuell werden nachzuzahlende Steuern mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr verzinst (§ 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung-AO).

Entschließungsantrag Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hatte sich kürzlich in einem Entschließungsantrag für eine Halbierung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 auf 0,25 % eingesetzt und die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (BR-Drucks. 324/18 vom 4.7.2018). Darüber hinaus fordert die FDP-Fraktion in einem Gesetzesantrag eine Senkung der Nachzahlungszinsen (BT-Drucks. 19/2579). Außerdem rügt die Fraktion, dass vom Finanzamt erhaltene Zinsen steuerpflichtig seien. Zu zahlende Nachzahlungszinsen können hingegen nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

Pläne der Bundesregierung

Wie aus einer Antwort auf die Frage 12 des Abgeordneten Markus Herbrand (FDP) hervorgeht (BT-Drs. 19/2766), plant die Bundesregierung aktuell allerdings keinen Gesetzentwurf zur Senkung des gesetzlichen Zinssatzes. Die Bundesregierung geht von der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Zinssatzes aus.

Anhängige Verfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind derzeit zwei Verfahren zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes anhängig (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Mit einer Entscheidung dürfte Anfang 2019 zu rechnen sein.

Stand: 27. August 2018

Bild: Eisenhans - stock.adobe.com

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Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.

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