Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Änderung von Steuerbescheiden

Formular und Kugelschreiber

Berichtigung von Steuerbescheiden

Steuerbescheide konnten in der sogenannten „analogen“ Welt nach Eintritt der Bestandskraft – dies ist dann der Fall, wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist – nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Gunsten oder zu Lasten der bzw. des Steuerpflichtigen geändert werden. Ein Grund hierfür war z. B. das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen.

Elektronisch übermittelte Daten

Anders ist es aber, seitdem die Finanzbehörden von verschiedenen Quellen (u. a. Rentenversicherungen, Krankenversicherungen usw.) steuerrelevante Daten übermittelt bekommen. Für diese Zwecke wurde 2017 der § 175b in die Abgabenordnung (AO) eingefügt. Nach dieser Vorschrift kann ein Steuerbescheid nachträglich ohne irgendwelche einschränkenden Voraussetzungen geändert werden, wenn dem Finanzamt relevante Daten elektronisch übermittelt werden, die im Steuerbescheid bisher nicht oder unzutreffend berücksichtigt worden sind. Im Streitfall wurden Renteneinkünfte zunächst nicht veranlagt. Nach Eintreffen der Daten vom Rentenversicherungsträger wurde der Steuerbescheid berichtigt. Dies erfolgte zu Recht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urteil vom 27.11.2024 X R 25/22).

Stand: 24. September 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Oktober 2025

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte

Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Neufassung des BMF-Schreibens zu energetischen Sanierungsmaßnahmen

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung im Haus der Eltern

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutsche Schenkungsteuer für Erwerbe in Schweden

Änderung von Steuerbescheiden

Änderung von Steuerbescheiden

Nachträgliche Berichtigung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten

Digitaler Elternnachweis

Digitaler Elternnachweis

Elektronische Meldepflichten seit dem 1.7.2025

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/