Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Ausgaben

Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht

Abstraktes Häuschen mit Deutschland Flagge

Erwerb von deutschem Inlandsvermögen

Erwirbt ein im Ausland ansässiger Erbe deutsches „Inlandsvermögen“, wie z. B. eine im Inland belegene Immobilie, unterliegt der Erwerb der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz-ErbStG). Ist der Gesamterwerb mit Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen beschwert, profitieren Auslandserwerber von der erweiterten Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen und weiterer Nachlassverbindlichkeiten, die mit dem erworbenen Inlandsvermögen nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Nach dem mit dem Jahressteuergesetz 2024 neu strukturierten § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG können Pflichtteilsverbindlichkeiten nach dem Verhältnis des Werts des erworbenen Inlandsvermögens unter Berücksichtigung der mit diesem Vermögen verbundenen Schulden und Lasten zum Wert des Gesamterwerbs nach Abzug aller mit diesem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten steuermindernd berücksichtigt werden.

Beispiel

Erblasser E, österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, hinterlässt ein bebautes Grundstück in Deutschland (steuerpflichtiges Inlandsvermögen), ein Grundstück in Spanien und Kapitalvermögen in Österreich. Die Ehefrau und der Sohn machen Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Erben geltend. Nach neuem Recht können die Pflichtteilsansprüche in der deutschen Erbschaftsteuererklärung anteilig steuermindernd berücksichtigt werden, und zwar im Verhältnis zum Gesamtwert aller Vermögensgegenstände.

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: Grispb - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe November 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen ab 1.1.2026

Standortfördergesetz

Standortfördergesetz

Förderung privater Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026 stark an

Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen

Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel

Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel

Verlustverrechnungsbescheinigungen bis 15.12.2025 beantragen

Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht

Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht

Seit 2025 mindern Pflichtteilsansprüche den steuerpflichtigen Erwerb

Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Stärkung der Betriebs- und der gesetzlichen Renten

Einspruchsstatistik 2024

Einspruchsstatistik 2024

BMF Monatsbericht September 2025

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/