Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Grenzpendler Österreich

Illustration

Homeoffice-Tätigkeiten

Coronabedingte Homeoffice-Tätigkeiten können regelmäßig dazu führen, dass sich die Besteuerungsrechte für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vom Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat verlagern. Denn der betreffende Arbeitnehmer erfüllt eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen, in denen er seine Arbeitsstätte im Nachbarland aufsucht, nicht mehr bzw. es kommt zur Überschreitung einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen die eigentliche Tätigkeitsstätte im Nachbarstaat nicht aufgesucht wird.

Verständigungsvereinbarungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher mit zahlreichen EU-Staaten, u. a. auch mit Österreich (BMF-Schreiben v. 16.4.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002:001), eine Verständigungsvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Österreich zählen.

Aufzeichnungspflichten

Betroffene Arbeitnehmer trifft hierzu eine Aufzeichnungspflicht. Die Vereinbarung gilt für Arbeitstage ab dem 11.3.2020 bis zum 30.4.2020. Sie verlängert sich nach dem 30.4.2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten gekündigt wird.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Juli 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Urlaub in der Kurzarbeit

Urlaub in der Kurzarbeit

Wissenswertes für Arbeitgeber

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Pauschal ermittelte Verlustrückträge

Höheres Kurzarbeitergeld

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise

Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
Grenzpendler Österreich

Grenzpendler Österreich

Verständigungsvereinbarung mit Österreich

Neue Umzugspauschalen 2020

Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnersatz bei Kita-Schließung

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/