Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Steueroasen im Blickpunkt

Illustration

Schwarze Liste

Die EU-Finanzminister setzen regelmäßig nicht kooperative Länder und Gebiete, die nach Meinung der EU als Steueroasen agieren, auf eine „schwarze Liste“. Derzeit sind es 15 Länder, die in Sachen Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche keinerlei Verpflichtungen eingegangen sind. Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln stehen seit 2017 auf der schwarzen Liste. 2019 neu hinzugekommen sind (gegenüber dem Stand 2017) Barbados, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Marshallinseln. Diese Länder standen vorher auf der grauen Liste. Ebenfalls von der grauen auf die schwarze Liste gesetzt wurden: Aruba, Belize, Bermuda, Fidschi, Oman, Vanuatu und Dominica. Auch diese Länder haben keine geeigneten Folgemaßnahmen gegen Steuerflucht und Geldwäsche ergriffen.

Graue Liste

Neben der schwarzen Liste führen die EU-Finanzminister auch eine graue Liste. Hier sind Länder und Gebiete aufgeführt, die diverse Verpflichtungen eingegangen sind, diese aber erst umsetzen müssen und daher unter stetiger Beobachtung stehen. Die graue Liste umfasst derzeit 34 Länder. 25 Länder wurden seit 2017 gestrichen.

Drohende Maßnahmen

Ländern auf der schwarzen Liste droht die EU mit verstärkter Überwachung und Prüfung, mit Quellensteuern und/oder besonderen Dokumentationspflichten. Inwieweit sich die jeweiligen Staaten, darunter insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate, von diesen Drohungen beeinflussen lassen, bleibt abzuwarten.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: simonidadj - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Juli 2019

Jahressteuergesetz 2019

Jahressteuergesetz 2019

Referentenentwurf

Gleitzone wird Übergangsbereich

Gleitzone wird Übergangsbereich

Bundesregierung entlastet Geringverdiener

Steuerpflichtige Schenkungen

Steuerpflichtige Schenkungen

Steuerpflichtige freigebige Zuwendungen

Steueroasen im Blickpunkt

Steueroasen im Blickpunkt

EU passt schwarze und graue Liste an

Steuerabzug von Totalverlusten

Steuerabzug von Totalverlusten

Gewinne besteuern, die Verrechnung von Verlusten jedoch verweigern.

Werbungskostenabzug aus Übungsleitertätigkeit

Werbungskostenabzug aus Übungsleitertätigkeit

Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/