Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Urlaubsgeld für Minijobber

Illustration

Sonderzahlungen 

Einmalige Zahlungen wie z. B. Urlaubsgeld müssen zum Verdienst des Minijobbers hinzugerechnet werden. Sofern sich dann unter Berücksichtigung aller laufenden und einmaligen Zahlungen ein jährliches Gesamtentgelt von mehr als € 5.400,00 (12x € 450,00) ergibt, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr. Darauf sollten Arbeitgeber achten, wenn sie in den Sommermonaten das Urlaubsgeld an Minijobber auszahlen.

Steuerfreie Einnahmen

Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. So können Minijobber Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge oder aber auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter in Sportvereinen oder als Ausbilder, Erzieher und Betreuer bis zu € 2.400,00 im Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen. Der Minijob an sich wird dadurch nicht berührt.

Mehrere Minijobs

Minijobber, die keiner Hauptbeschäftigung nachgehen, können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Sie dürfen dann aber aus diesen Beschäftigungen nicht mehr als durchschnittlich € 450,00 im Monat inklusive aller Sonderzahlungen verdienen.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Juli 2017

Wichtige Neuregelungen im Mai/Juni 2017

Wichtige Neuregelungen im Mai/Juni 2017

Neues aus den Bereichen Arbeit/Soziales/Verbraucherschutz

Steuerprüfungen 2016

Steuerprüfungen 2016

Hohe Steuermehreinnahmen für den Fiskus

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

FG-Rechtsprechung zur Einkünfte- und Verlustbehandlung

Finale Betriebsstättenverluste

Finale Betriebsstättenverluste

Kein Verlustabzug für ausländische Betriebsstätten

Entgelttransparenzgesetz

Entgelttransparenzgesetz

Gleiche Entlohnung für Mann und Frau

Übermaßbesteuerung

Übermaßbesteuerung

Deutschland zählt bekanntlich zu den Höchststeuerländern.

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen.

Urlaubsgeld für Minijobber

Urlaubsgeld für Minijobber

Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/