Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Illustration

Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Mit bestimmten Gehaltsextras lassen sich als Alternative zu Lohnerhöhungen Steuern und Sozialabgaben sparen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge, da Pauschalbesteuerungstatbestände nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Zu beachten ist allerdings, dass Gehaltsextras nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dieses Erfordernis wurde im JStG 2019 für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich verankert (§ 8 Abs. 2 Satz 11 2. Halbsatz EStG). Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel folgende Neuerungen eingetreten:

Jobticket

Seit Januar 2020 gibt es noch einen weiteren Grund für ein Jobticket. Es ist nicht nur lohnsteuerfrei (diese Regelung gilt bereits seit 2019), zusätzlich erfolgt eine Anrechnung des Tickets auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers seit 2020 nicht mehr, wenn der Arbeitgeber das Jobticket mit 25 % pauschal versteuert. Arbeitgeber können im Einzelnen wählen zwischen einem Pauschalsteuersatz von 15 % unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. JStG 2019) oder einem Pauschalsteuersatz von 25 % ohne Minderung der Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG i.d.F. JStG 2019).

Sonstige Sachbezüge und Warengutscheine

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern außerdem zusätzlich zum Arbeitslohn Sachbezüge von insgesamt € 44,00 pro Kalendermonat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Seit 2020 gelten zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere auf einen Geldbetrag lautende Vorteile als steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht (mehr) als Sachbezug. Diese seit Jahresanfang 2020 geltende Gesetzesverschärfung aus dem JStG 2019 sollten Arbeitgeber beachten (§ 8 Abs. 2 und 3 EStG i.d.F. JStG 2019). Gutscheine und Geldkarten bleiben ausgenommen. Sofern diese ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, zählen sie weiterhin zu den Sachbezügen.

Verbilligte Arbeitgeberwohnung

Seit 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wohnraum verbilligt überlassen. Sofern die vom Arbeitnehmer verlangte Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt und dieser nicht mehr als € 25,00 je m2 beträgt, bleibt dieses Gehaltsextra als Sachbezug außer Ansatz. Der Höchstpreis versteht sich ohne umlagefähige Kosten (§ 8 Abs. 2 EStG).

Stand: 18. Dezember 2019

Bild: taa22 - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Januar 2020

Wichtige Steueränderungen 2019/2020

Wichtige Steueränderungen 2019/2020

Zum Jahreswechsel in Kraft getretene Steueränderungsgesetze

Pensionszahlung neben Gehalt

Pensionszahlung neben Gehalt

Keine verdeckte Gewinnausschüttung

Regelsätze 2020

Regelsätze 2020

Leistungssätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Alternativen zur Lohnerhöhung

Globalbeiträge zur Sozialversicherung
Sachbezugswerte 2020

Sachbezugswerte 2020

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 die Änderungen zur Sozialversicherungsentgeltverordnung gebilligt.

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Mindestlohn 2020

Mindestlohn 2020

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/