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Markus Fackler
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Steuernews für Mandanten

Faire Verbraucherverträge

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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen. Nach einem aktuellen Entwurf (vom 16.12.2020) über ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sollen Verträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr erhält und die Konditionen für den kürzeren Vertrag die im Vertrag mit der längeren Laufzeit festgelegten Konditionen im Monatsdurchschnitt nicht um mehr als 25 % übersteigen.

Keine automatische Vertragsverlängerung

Außerdem sollen Verträge nur dann automatisch verlängert werden können, wenn der Verbraucher rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen worden ist und nicht gekündigt hat. Für Kündigungen soll eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat gelten.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: Photosebia - Fotolia.com

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Artikel der Ausgabe Februar 2021

Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?

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Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.

Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert

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Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen

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Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
Abgabefrist der Steuererklärung 2019

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Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.

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Anhebung der Jahresfreigrenzen

Faire Verbraucherverträge

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Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.

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