Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018

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Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:

Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).

Stand: 29. Januar 2018

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Artikel der Ausgabe April 2024