Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Illustration

Erlass des österreichischen Bundesfinanzministeriums

Neuer Erlass

Am 23.12.2015 hat das österreichische Bundesfinanzministerium den lang erwarteten Erlass zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist das im August des vergangenen Jahres verabschiedete Kapitalabfluss-Meldegesetz. Diese neue Gesetzesmaßnahme soll helfen, Kapitalabflüsse von österreichischen Konten und Depots ins Ausland sicherzustellen und mögliche Umgehungshandlungen zu entdecken.

Kapitalab- und -zuflüsse

Österreichische Banken müssen Kapitalabflüsse von Konten und Depots ins Ausland melden. Dies gilt unabhängig davon, in welches Land das Kapital abfließt. Meldepflichtig sind außerdem Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein. Meldepflichtig sind auch Depot-übertragungen mittels freier Lieferung (ausgenommen Eigenübertragungen). Meldepflichtig sind neben den Konten natürlicher Personen auch die Konten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Konten von vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Auch Konten liechtensteinischer Stiftungen sind betroffen. Ausgenommen sind nur reine Geschäftskonten.

Bagatellgrenze

Für die Meldungen gilt grundsätzlich eine Betragsgrenze von € 50.000,00. Zur Aufdeckung mehrerer Teilabhebungen müssen Kapitalabflüsse unter dieser Bagatellgrenze gemeldet werden, wenn eine Verbindung offenkundig ist. Hierzu sind alle in einem Kalenderquartal demselben Konto bzw. demselben Depot eines Kunden angelasteten Überweisungen zugunsten desselben Empfängerkontos zwischen € 10.000,00 und € 49.999,99 zusammenzurechnen.

Stand: 27. Januar 2016

Bild: shiler_a - Fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Februar 2016

Steuermodernisierungsgesetz

Steuermodernisierungsgesetz

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid

Haustierbetreuungskosten

Haustierbetreuungskosten

BFH billigt Steuerabzug

Verspätungszuschlag

Verspätungszuschlag

Aktuelles und geplante Neuregelungen

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Erlass des österreichischen Bundesfinanzministeriums

Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen

Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen

BFH hält beschränkte Abzugsfähigkeit für verfassungsgemäß

Einsprüche jetzt auch Online

Einsprüche jetzt auch Online

Gegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig.

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden.

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/