Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

Illustration

Kontostände am Todestag

Inländische Kreditinstitute müssen gemäß § 33 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) beim Tod eines Kunden Kontoguthaben (einschließlich der Guthaben auf Gemeinschaftskonten), Depots mit den aktuellen Wertständen als auch die Unterhaltung eines Schließfaches den Finanzbehörden melden. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für Vermögenswerte, die der Erblasser im Ausland unterhalten hat (vom 16.11.2016, II R 29/13).

Auslandskonten

Inländische Kreditinstitute müssen nach Auffassung des BFH  in die Anzeigen nach § 33 ErbStG auch Vermögensgegenstände einbeziehen, die von einer unselbstständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden. Ein dort bestehendes strafbewährtes Bankgeheimnis (im Streitfall das österreichische Bankgeheimnis) steht dem nicht entgegen.

EuGH-Rechtsprechung

Der Europäische Gerichtshof hat darüber hinaus die Frage verneint, ob die Erstreckung der Pflicht zur Erstellung von Todesfallmeldungen auf Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat gegen die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht verstößt. Unerheblich ist, ob ein Bankgeheimnis (im Streitfall das österreichische Bankgeheimnis) eine solche Mitteilung grundsätzlich verbietet. Nach Auffassung des EuGH führt der bloße Umstand, dass das österreichische Recht eine Anzeigepflicht nicht kennt, nicht zum Ausschluss der Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, in den übrigen EU-Ländern belegene Vermögenswerte eines im Inland verstorbenen Erblassers einer Meldepflicht für Inlandsbanken zu unterstellen.

Stand: 29. März 2017

Bild: Zerbor - Fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe April 2017

Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz

Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz

Bundesregierung plant umfassende Gesetzesverschärfungen

Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers

Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers

Berücksichtigung selbst getragener Aufwendungen

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

Inländische Banken melden auch Auslandskonten

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Höchstbetragsregelung personenbezogen

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.

Übertragung von Unternehmensvermögen

Übertragung von Unternehmensvermögen

Der bisherige Abzugsbetrag von € 150.000,00 wurde beibehalten.

Abschaffung der Abgeltungsteuer

Abschaffung der Abgeltungsteuer

2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/