Mindestlöhne in der Altenpflege
Anpassung der Mindestlöhne
Die Pflegekommission hat sich in einer Sitzung am 19.11.2025 einstimmig für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege entschieden. In diesem sowie im kommenden Jahr werden die Pflegemindestlöhne in zwei Stufen angepasst.
Erhöhungsschritte
Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 16,10 ab 1.7.2026 auf € 16,52 und ab 1.7.2027 auf € 16,95. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 1.7.2026 € 17,80 und ab 1.7.2027 € 18,26. Und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 20,50 auf € 21,03 zum 1.7.2026 sowie auf € 21,58 zum 1.7.2027. Die Lohnerhöhungen basieren auf einer Empfehlung der Pflegekommission. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) setzt diese in einer Verordnung um.
Zusätzlicher Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Pflegekommission sieht weiter vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus von neun Tagen pro Kalenderjahr erhalten. Die Empfehlung der Pflegekommission ist bis 30.9.2028 gültig.
Stand: 24. Februar 2026
Artikel der Ausgabe Sommer 2026
- Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes
- Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten
- Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts
- Kleinunternehmerregelung nutzen
- Weißer Kittel als Berufskleidung
- Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine