Elektronische Patientenakte
Elektronische Patientenakte
Mit Einführung der elektronischen Patientenakte/ePA erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit Jahresbeginn kann jede gesetzlich versicherte Person ihre medizinischen Daten zentral und digital verwalten lassen. Gespeichert werden können u. a. Röntgenbilder, Arztbriefe oder Befundberichte. Die ePA verspricht außerdem eine digitale Medikationsübersicht. Zusammen mit dem E-Rezept sollen hier Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden.
Widerspruch, weitere Informationen
Patientinnen und Patienten, die die ePA nicht nutzen möchten, können mit dem „Opt-Out“ widersprechen. Für weitere Fragen und Antworten hat die Bundesregierung einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der unter dem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618 abgerufen werden kann.
Stand: 25. Februar 2025
Artikel der Ausgabe Sommer 2026
- Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes
- Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten
- Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts
- Kleinunternehmerregelung nutzen
- Weißer Kittel als Berufskleidung
- Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine